Informationen zur Neuaufnahme in den FMC

Vereinsleben

Der Modellflieger an sich ist ein netter und hilfsbereiter Mensch. Und so sollte auch immer das Verhalten der Mitglieder in unserem Verein sein! Bitte nehmt immer Rücksicht auf andere Modellflieger. Gerade bei regem Flugbetrieb sollte auf Extrawürste und Eigenwilligkeiten verzichtet werden. Denn alle wollen ja eigentlich nur eins: Spaß beim Modellfliegen!

Die Zwänge eines exzessiven Vereinslebens - im Volksmund "Vereinsmeierei" genannt - versuchen wir, weitestgehend zu vermeiden. Für die notwendige Pflege unseres Flugplatzes fallen ein paar Arbeitsstunden im Jahr an, die aber im Sinne der Mitglieder so flexibel wie möglich organisiert werden. 

Im Rahmen unserer Auflagen pflegen die Mitglieder auf unterschiedliche Weise ihr Hobby. Einige bevorzugen das Segelfliegen und genießen es, besonders lange in der Luft geblieben zu sein. Einige sind begnadete Kunstflieger und anderen wiederum liegt es im Wesentlichen am Bauen der Modelle. Jeder hat da so seine eigenen Vorstellungen, und diese Vielseitigkeit macht neben dem gesellschaftlichen Aspekt die Kommunikation mit den Kameraden interessant. Erzwingen kann man allerdings nichts, wenn nicht die Mitglieder selber an einer guten Kameradschaft "arbeiten".

Bei uns gibt es nur das "Du" und den Vornamen als Ansprache, ungeachtet aller Titel, Auszeichnungen oder des Alters.

Aufnahmeprozedur

Die Aufnahme in den FMC-Lübeck ist schnell und einfach. Nachdem der Vorsitzende das unterschriebene Antragsformular im Briefkasten vorgefunden hat, stimmt er sich mit dem restlichen Vorstand über die Aufnahme ab, sofern der Aufnahmeinteressent bekannt ist. Andernfalls lädt ein Vorstandsmitglied den Interessenten zu einem Kennenlerngespräch ein, bei dem festgestellt werden soll, ob wir zueinander passen. Im Anschluss daran kann sich der Vorstand und ggf. auch der Interessent für oder gegen eine Aufnahme entscheiden. Einen Rechtsanspruch auf Aufnahme gibt es nicht.

Der Kassenwart verschickt die Rechnung an den Aufnahmeinteressenten. Die Rechnung enthält die Aufnahmegebühr, den restlichen Jahresbeitrag für das laufende Jahr und ein Pfand für den Schlüssel zu den Anlagen auf dem Flugplatz. Nach dem Geldeingang beim Kassenwart wird der Flugplatzschlüssel übergeben und es erfolgt eine Einweisung in den Flugbetrieb beim FMC.

Obligatorisch ist eine abgeschlossene Modell-Haftpflichtversicherung (Der FMC macht das beim beim DMFV). Eine solche Haftpflichtversicherung über den Verein wird für derzeit z.B. €42,00 p.a. abgeschlossen. Es gelten immer die aktuellen Tarife des DMFV, die auch diverse Individualsituationen behandeln können.


Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr)
Die Aufnahmegebühr beträgt 16 Euro.
Der Jahresbeitrag beträgt 31 Euro.
Erwachsene
Die Aufnahmegebühr beträgt 31 Euro.
Der Jahresbeitrag beträgt 120 Euro.


Warteliste 
Gelegentlich haben wir eine Warteliste für Neuaufnahmen. Eine große Zahl von Mitgliedern mag vielleicht den Kassenwart erfreuen, jedoch wollen wir auch darauf achten, dass wir unseren Flugbetrieb an den Wochenenden nicht überlasten. Insbesondere bei Piloten mit Fluggeräten, die systembedingt während ihrer Flugzeit ein Exklusivrecht des Flugfeldes für sich beanspruchen, sind wir mit der Neuaufnahme evtl. etwas zurückhaltender.


Gastfliegen
Gäste sind herzlich willkommen! Bitte beachten Sie, dass über ein "Gastfliegen" immer der Flugleiter entscheidet und ihm vom Gast auch eine Modell-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss. Der Flugleiter kann einem möglicherweise unsicheren Modell die Starterlaubnis verweigern. Aus diversen Gründen dürfen Gäste nur zu Zeiten fliegen, in denen mindestens ein FMC-Mitglied anwesend ist. Auch ein Gast muss eine Frequenzmarke am Mann haben sofern er im 35MHz-Bereich fliegt.

Eine Teilnahme am aktiven Flugbetrieb als "Dauergast" (zur Umgehung der Mitgliedschaft etc.) sehen wir natürlich nicht so gerne – irgendwann würden wir so einem Gast dann die Mitgliedschaft nahelegen. Das heißt natürlich nicht, dass wiederholte Freundschaftsbesuche von Mitgliedern benachbarter oder entfernter Vereine nicht willkommen sind. Eine Gastgebühr wird derzeit nicht erhoben, unser Sparschwein hat aber immer Hunger.


Versicherung
Für den Betrieb eines Flugmodells ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt vorgeschrieben! Das ist Gesetz. Wer ohne Versicherung fliegt, handelt ordnungswidrig.
Dabei ist zu beachten, dass herkömmliche Privat-Haftpflichtversicherungen meistens keinen vollwertigen Versicherungsschutz für den Betrieb von motorbetriebenen Flugmodellen bieten.
Der FMC empfiehlt den DMFV. Der Deutsche Modellflieger Verband ist der Dachverband der Modellflieger und u.a. auch auf alle Versicherungsbelange des Modellflugs spezialisiert. Er bietet sowohl umfassenden Schutz im Rahmen des Fliegens im Verein, als auch im privaten Rahmen.
Eine aktive Mitgliedschaft ohne gültige Modellflug-Versicherung ist beim FMC nicht möglich!


Aufnahmeanträge
Aufnahmeanträge für den Beitritt in den FMC können auf der Seite „Mitglied werden“ oder "Downloads" im .pdf-Format heruntergeladen werden. Die Aufnahmeanträge müssen bei uns als Original eingehen.
Die Aufnahme-Antragsformulare in den DMFV finden Sie unter: http://www.dmfv.de


Schulungen
Der FMC ist im Besitz einer Lehrer-Schüler-Anlage, die bei Bedarf verwendet werden kann. Regelmäßige Schulungen finden nicht statt, dafür ist die Dauernachfrage zu gering. Jedoch kann der Vorstand auf Ansprache entsprechende Möglichkeiten innerhalb des Vereins vermitteln.


Flugplatzbetriebsordnung
Das Wichtigste für einen reibungslosen und sicheren Flugbetrieb ist die Einhaltung der Flugplatzbetriebsordnung. Die aktuelle Version des FMC steht im Bereich „Downloads“ als PDF zur Verfügung. In der Flugordnung sind auch die Auflagen der Behörden und der Flugsicherung genannt und sind für alle Piloten bindend.

Kündigung
Wer seine Mitgliedschaft zum 31.12. des laufenden Jahres kündigen möchte, hat diese schriftlich bis zum 30.8. des jeweiligen Jahres beim Vorstand des FMC einzureichen. Leider brauchen wir die lange Kündigungsfrist, damit der Kassenwart ausreichend Zeit hat, die Kündigung auch rechtzeitig beim Verband kundzutun. Die Mitgliedschaft endet aber immer mit Ablauf des Jahres, außer bei Mitgliedschaftsbeendigung aus "besonderem Grund".

Flugetikette

In der Vergangenheit gab es Diskussionen über die sich langsam einschleichende Praxis, dass die Piloten immer mehr den Luftraum exklusiv beanspruchen und sich am Start daher an Wochenenden mit schönem Wetter an der Start-Landebahn Schlangen bildeten.

In der Diskussion kam man zu der Meinung, dass sowohl die Hubschrauberpiloten als auch die Piloten des anspruchsvollen Kunstfluges ein besonders einnehmendes Wesen im Bezug auf die exklusive Luftraumbeanspruchung haben. Daraus ergab sich zunächst die Idee, für die Hubschrauber befestigte Start-Landeflächen anzulegen, die dann außerhalb der Start-Landebahnen der Flächenflieger sind. Die Idee ist inzwischen wieder verworfen.

Hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung des Luftraumes fand die Diskussion - wie kann es unter vernünftigen Leuten auch anders sein - den Königsweg:

Über die bestehenden Regeln hinaus wollen wir keine weiteren Regeln festschreiben. Der allgemeine Fall der Luftraumnutzung ist grundsätzlich das gemeinsame Fliegen, wobei die Piloten am Rande der Start-Landebahn nahe zusammenstehen, um sich gegenseitig per Zuruf abstimmen zu können. 

Im besonderen Fall kann ein Pilot mit den anwesenden Kameraden abstimmen, den nächsten Flug alleine absolvieren zu wollen. Normalerweise wird es da wohl auch keine Einwände geben. Wer Zeit für ausgedehnte Alleinflugübungen benötigt, sollte sich nicht gerade das Wochenende dafür vornehmen, wo alle Kameraden fliegen möchten. Tagsüber oder Abends an einem Wochentag ist der Platz meistens leer.

Fliegt einer alleine, fragt man als hinzukommender (anständigerweise), ob man mit starten darf. Möglicherweise ist der Kamerad gerade in einer Alleinflugübung.

Akkus - ähnlich wie in einem MG-Gurt - mit auf die Startbahn zu nehmen und dann einem Flug nach dem anderen abzuspulen und anderen keinen Freiraum zu lassen, wurde von allen Diskussionsteilnehmern genauso als unkameradschaftlich missbilligt, wie die grundsätzliche alleinige Inanspruchnahme des Luftraumes.